Unsere AGB´s

Bike-Team Suhl / Fahrrad-Fiege

Lauter 26

98528 Suhl

Allgemeine Geschäftsbedingungen  

§ 1 Geltungsbereich – Vertragsgegenstand

Unsere AGB gelten für Lieferung von beweglichen Sachen nach Maßgabe des zwischen uns und dem

Kunden geschlossenen Vertrages. Unsere AGB gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von

unseren AGB abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten

ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis

entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des

Kunden die Lieferung vorbehaltlos ausführen.

 

§ 2 Angebot – Vertragsschluss – Angebotsunterlagen

Der Kaufvertrag ist geschlossen, wenn der Verkäufer die Bestellung des näher bezeichneten

Kaufgegenstands bestätigt hat oder die Lieferung ausgeführt ist. Die Bestellung des Kunden stellt ein

bindendes Angebot dar, das wir innerhalb durch Zusendung einer Auftragsbestätigung oder durch

Lieferung der Ware annehmen können. Vorher abgegebene Angebote durch uns sind freibleibend.

Lieferfristen und Zwischenverkauf behalten wir uns vor. Angebote gelten solange Vorrat reicht.

An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums-

und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für solche schriftlichen Unterlagen, die als „vertraulich“

bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Kunde unserer ausdrücklichen schriftlichen

Zustimmung.

 

§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen

Der angebotene Kaufpreis ist bindend und versteht sich ohne Skonto und sonstige Nachlässe

inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer. Der Kaufpreis und der Preis für die zusätzlichen Leistungen

sind bei der Übergabe des Kaufgegenstandes bzw. der zusätzlichen Leistungen fällig.

Ist der Kunde Unternehmer, geben wir lediglich den Nettopreis an. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist

somit nicht in unseren Preisen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der

Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.

Ist der Kunde Verbraucher, sind Preisänderungen zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluss und

vereinbartem Liefertermin mehr als vier Monate liegen. Ändern sich danach bis zur Lieferung die

Löhne oder die Materialkosten, so sind wir berechtigt, den Preis angemessen entsprechend den

Kostensteigerungen oder den Kostensenkungen zu ändern. Der Kunde ist zum Rücktritt nur

berechtigt, wenn eine Preiserhöhung den Anstieg der allgemeinen Lebenshaltungskosten zwischen

Bestellung und Auslieferung nicht nur unerheblich übersteigt.

Ist Teilzahlung vereinbart worden und kommt der Käufer mit mindestens zwei aufeinander folgenden

Raten ganz oder teilweise in Verzug und beträgt dieser Betrag mindestens 10% des

Teilzahlungspreises, so kann der Verkäufer, nachdem er eine 14-tägige Nachfrist gestellt hat,

wahlweise den gesamten restlichen Kaufpreis verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.

 

Bei Nichtabnahme eines laut Kaufvertrag gestellten Kaufgegenstandes hat der Verkäufer das

Recht, Schadenersatz zu verlangen in Höhe von 15% des Kaufpreises, es sei denn, der Kunde

weißt nach, dass der Schaden niedriger oder gar nicht entstanden ist. Der Verkäufer ist

berechtigt, die Annahme eines Reparaturauftrages bis in die Höhe des Kostenvoranschlages

abhängig zu machen. Preisänderungen, Irrtümer, Druckfehler bzw. Schreibfehler vorbehalten.

Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig

festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Ist der Kunde Unternehmer, ist er zur Ausübung

eines Zurückbehaltungsrechts nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen

Vertragsverhältnis beruht.

 

§ 4 Leistungszeit – Gefahrübergang

Sind von uns Lieferfristen angegeben und zur Grundlage für die Auftragserteilung gemacht worden,

verlängern sich solche Fristen bei Streik und Fällen höherer Gewalt, und zwar für die Dauer der

Verzögerung. Das Gleiche gilt, wenn der Kunde etwaige Mitwirkungspflichten nicht erfüllt. Ansprüche

des Käufers aus verzögerter Lieferung können nicht erhoben werden.

Konstruktions- oder Formänderungen bzw. Abweichungen im Farbton sowie Änderung des

Lieferumfanges seitens des Herstellers/Importeurs bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern

der Kaufgegenstand nicht erheblich abgeändert wird und die Änderung für den Kunden zumutbar ist.

 

§ 5 Eigentumsvorbehalt

Der Kaufgegenstand bleibt bis zur vollständigen Bezahlung der Kaufsumme im Eigentum des

Verkäufers. Während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes ist der Käufer zum Besitz und Gebrauch

des Kaufgegenstandes berechtigt. Der Käufer ist verpflichtet, während dieser Zeit den

Kaufgegenstand in einem ordnungsgemäßen Zustand zu halten und alle vom Hersteller/Importeur

vorgesehenen Wartungsarbeiten und erforderlichen Instandsetzungen unverzüglich auf seine Kosten

vom Verkäufer oder einer vom Hersteller/Importeur autorisierten Werkstatt durchführen zulassen.

Kommt er diesen Verpflichtungen nicht nach oder gerät er in Zahlungsverzug (§3) hat der Verkäufer

das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Hat der Verkäufer den Rücktritt erklärt, so hat der Käufer den

Gegenstand herauszugeben, die von Ihm verursachten Schäden zu ersetzen, Ersatz für die

Benutzung des Gegenstandes zuleisten und dem Verkäufer alle Aufwendungen zu ersetzen, die

dieser im Zusammenhang mit der Abwicklung des Kaufvertrages hatte bzw. hat. Der Verkäufer hat

das Recht, seine Forderungen mit dem bereits bezahlten Kaufpreis zu verrechnen.

Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware hat uns der Kunde unverzüglich

unter Übergabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu unterrichten; dies gilt auch für

Beeinträchtigungen sonstiger Art. Unabhängig davon hat der Kunde bereits im Vorhinein die Dritten

auf die an der Ware bestehenden Rechte hinzuweisen. Ist der Kunde Unternehmer, hat er unsere

Kosten einer Intervention zu tragen, soweit der Dritte nicht in der Lage ist, diese zu erstatten.

 

§ 6 Haftung für Mängel

Ist der Kunde Verbraucher, haften wir bei Vorliegen eines Mangels nach den gesetzlichen

Vorschriften, soweit sich aus dem Nachfolgenden keine Einschränkungen ergeben. Der Verbraucher

hat offensichtliche Mängel uns gegenüber innerhalb von zwei Wochen nach Auftreten des Mangels

schriftlich anzuzeigen. Erfolgt die Anzeige nicht innerhalb der vorgenannten Frist, erlöschen die

Gewährleistungsrechte. Das gilt nicht, wenn wir den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie

für die Beschaffenheit der Sache übernommen haben. Bei Vorliegen eines Mangels behalten wir uns

die Wahl der Art der Nacherfüllung vor.

Ist der Kunde Verbraucher, beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei der Lieferung neuer

Sachen zwei Jahre, bei Lieferung gebrauchter Sachen ein Jahr. Die Frist beginnt mit

Gefahrenübergang. Dies gilt nicht, soweit es sich um Schadensersatzansprüche wegen Mängeln

handelt. Für Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels gilt § 6.

Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht, es sei denn dass der Hersteller/Importeur

diese ausdrücklich zusichert. Tritt nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungspflicht ein Fehler an

einem Teil auf, für das der Hersteller/Importeur die Gewährleistung verlängert hat, hat der Kunde nur

Anspruch auf den Austausch des betreffenden Teiles, nicht aber auf Übernahme der Montagekosten.

 

Der Anspruch auf Gewährleistung besteht nicht, wenn der aufgetretene Fehler in ursächlichem

Zusammenhang damit steht, dass der Käufer einen offenkundigen Fehler nicht unverzüglich angezeigt

hat, dass der Kaufgegenstand unsachgemäß bzw. nicht den üblichen Regeln des Gebrauchs

bestimmt wurde, dass der Kaufgegenstand in einer nicht vom Hersteller genehmigten Art verändert

wurde oder dass der Käufer die Vorschriften über die Behandlung, Wartung und Pflege des

Kaufgegenstandes nicht befolgt hat. Natürlicher Verschleiß ist von der Gewährleistung

ausgeschlossen.

 

§ 7 Haftung für Schäden

Soweit gesetzlich zulässig, haftet der Verkäufer nur für Schäden die er oder seine

Betriebsangehörigen oder Erfüllungsgehilfen dem Käufer vorsätzlich oder grob fahrlässig zugefügt

hat.

Soweit der Verkäufer für Schäden haftet, die bei Reparaturarbeiten am Kaufgegenstand entstanden

sind, ist seine Ersatzpflicht auf die kostenlose Instandsetzung beschränkt. Der Verkäufer ist

verpflichtet dem Käufer derartige Schäden unverzüglich schriftlich anzuzeigen.

 

§ 8 Kauf und Reparatur

Verlangt der Käufer die Erstellung eines Kostenvoranschlages hat er den dafür erforderlichen

Aufwand zu bezahlen, sofern nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart worden ist. Der Verkäufer

ist an seinen Kostenvoranschlag bis zum Ablauf von 2 Wochen nach seiner Abgabe gebunden

Stellt sich bei der Durchführung der Reparatur heraus, dass weitere Arbeiten und/oder

Fremdleistungen und/oder weiterer Materialeinsatz notwendig ist, so gilt der Auftrag hierfür erteilt,

wenn der Aufwand nicht höher als 15% des Aufwandes gemäß Kostenvoranschlag ist und der

Auftraggeber nicht ausdrücklich widersprochen hat.

Der Käufer/Kunde hat den Kaufgegenstand/Reparaturgegenstand zum vereinbarten Termin

anzunehmen. Kommt der Käufer dieser Verpflichtung nicht innerhalb einer Woche nach, ist der

Verkäufer berechtigt, die ortsüblichen Aufbewahrungsgebühr zu verlangen oder den betreffenden

Gegenstand zu Lasten des Käufers/Kunden verwahren zu lassen.

Die Herausgabe eines Kaufgegenstandes bzw. Reparaturgegenstandes erfolgt grundsätzlich nur

gegen Barzahlung, soweit eine Rechnungslegung nicht ausdrücklich vereinbart worden ist.

 

§ 9 Rücknahme / Umtausch

Rücknahme oder Umtausch eines bei uns erworbenen Kaufgegenstandes ist eine Kulanzleistung und

erfolgt nur im orginalverpacktem Zustand des Kaufgegenstandes durch Umtausch, Erwerb eines

anderen Kaufgegenstandes aus unserem Sortiment oder gegen Rücknahme gegen einen

Warengutschein in Höhe des Kaufpreises gegen Vorlage einer Quittung/Kassenbons.

Baulich veränderte Kaufgegenstände sowie Sonderangebote sind grundsätzlich vom

Umtausch/Rücknahme ausgeschlossen.

 

§ 10 Verjährung eigener Ansprüche

Unsere Ansprüche auf Zahlung verjähren abweichend von § 195 BGB in fünf Jahren. Bezüglich des

Beginns der Verjährungsfrist gilt § 199 BGB.

 

§ 11 Form von Erklärungen

Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die der Kunde gegenüber uns oder einem Dritten

abzugeben hat, bedürfen der Schriftform.

 

§ 12 Erfüllungsort – Rechtswahl – Gerichtsstand

Soweit sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, ist Erfüllungs- und Zahlungsort unser

Geschäftssitz in Suhl.

Für diesen Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts ist

ausgeschlossen.

Ausschließlicher Gerichtsstand ist bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des

öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen das für unseren Geschäftssitz

zuständige Gericht. 

 

§ 13 Erhaltungsklausel

Die vollständige oder Teilnichtigkeit einer oder mehrerer Klauseln der AGB lässt die Wirksamkeit der

übrigen AGB unberührt.

 

 

Suhl, 01.01.2007

a_Suhler_Berge_Panorama2

  Fahrrad - Fiege

   Lauter 26

  98528 Suhl

Tel:03681/422750

Loge-Bike-Teamorg